Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Leistungsgrundlagen sind Grundlage und Bestandteil für alle Warenlieferungs-, Werk- Werklieferungs- und/oder Kaufverträge zwischen Naturkraftwerk e.U., Bergschlösslgasse 2a, 4020 Linz, Österreich (nachfolgend Naturkraftwerk e.U. und privaten Bestellern oder Käufern (nachfolgend Verbrauchern) sowie gewerblichen Bestellern oder Käufern (nachfolgend Kunden). Andere, entgegenstehende oder von den Leistungsgrundlagen abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, wenn diese nicht explizit schriftlich einvernehmlich in den Vertrag mit einbezogen worden sind. Diese Leistungsgrundlagen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte von Naturkraftwerk e.U. mit dem Besteller.
2. Begriffsbestimmungen
Verbraucher im Sinne der Leistungsgrundlagen sind natürliche Personen, mit denen Naturkraftwerk e.U. in Geschäftsbeziehung tritt, ohne dass diese hierbei in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunden im Sinne der Leistungsgrundlagen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Besteller im Sinne der Leistungsgrundlagen sind sowohl Verbraucher als auch Kunden.
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3. Vertragsabschluss
Alle schriftlichen Angebote, Informationen und Preise von Naturkraftwerk e.U. sind freibleibend. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Ware zu den vorliegenden Leistungsgrundlagen von Naturkraftwerk e.U. erwerben zu wollen. An das Angebot ist der Besteller bis zum Ablauf von 2 Wochen nach Angebotsabgabe gebunden. Naturkraftwerk e.U. ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder in Textform oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller erklärt werden.
Bestellt der Besteller die Ware auf elektronischem Weg, wird Naturkraftwerk e.U. den Zugang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit einer Annahmeerklärung verbunden werden. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch einen gegebenenfalls zu berücksichtigenden Zulieferer. Besteller werden im Falle der Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird – soweit sie bereits erfolgt sein sollte – unverzüglich dem Besteller zurückerstattet. Sofern der Besteller die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von Naturkraftwerk e.U. gespeichert und dem Besteller auf Verlangen nebst den vorliegenden Leistungsgrundlagen per E-Mail zugesandt.
4. Erklärung der Produktionsfreigabe
Hat eine Bestellung Waren zum Gegenstand, die von Naturkraftwerk e.U. auf die Bedürfnisse des Bestellers zugeschnitten sein sollen, so wird Naturkraftwerk e.U. dem Besteller die Abbildung eines Produktmusters per elektronischem Weg zukommen lassen. Auf der Basis der Abbildung kann der Besteller entweder Änderungswünsche abgeben oder die Produktionsfreigabe erklären. Die Erklärung der Produktionsfreigabe erfolgt durch den Besteller unter Verwendung einer durch naturkraftwerk e.U. mit der Abbildung übermittelten Vorlage per Telefax und/oder eMail. Die Freigabeerklärung erfolgt unwiderruflich.
5. Lieferung/Lieferfristen/Höhere Gewalt
Verbindliche Liefertermine und -fristen müssen ausdrücklich und vereinbart werden. Bei unverbindlichen oder ungefähren Lieferterminen („ca.“, „etwa“, „etc.“) werden wir uns nach besten Kräften bemühen, diese einzuhalten. Erfolgen aus von uns nicht zu vertretenden Gründen Lieferungen oder Leistungen unserer Lieferanten an uns nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse höherer Gewalt ein, werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Wir behalten uns vor, die Lieferung um die Dauer der Nichtverfügbarkeit zu verschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz zurückzutreten, wenn wir unserer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen sind. Im Falle des Rücktritts werden wir erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstatten.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt der Versand unversichert auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Die Wahl der Versandart, des Transportweges, sowie des Transportmittels bleibt uns vorbehalten. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann die Lieferung durch eine Transportversicherung gedeckt werden; die hierbei anfallenden Kosten trägt der Kunde. Maßgebend sind die von uns für die bestellte Lieferung ermittelten Stückzahlen, Maße und Gewichte. Die Einhaltung unser Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.
Wir behalten uns vor, dem Kunden auf elektronischem Wege ein Muster im Sinne einer digitalen „Reinzeichnung“ der bestellten Ware zu übermitteln. Diese wird auf der Grundlage der vom Kunden übermittelten Daten und Druckmotive erstellt. Die Produktion erfolgt erst nach Freigabe des digitalen Musters durch den Kunden, die unverzüglich nach Erhalt, am besten innerhalb von 24 Stunden, erfolgen soll. Eventuell vereinbarte Lieferungen werden erst nach kundenseitiger Freigabe des digitalen Muster in Gang gesetzt. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen (Lagerkosten) ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder zufälligen Verschlechterung der bestellten Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in welchem er in Annahme- oder in Schuldenverzug geraten ist. Teillieferungen sind in zumutbaren Umfang zulässig.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Naturkraftwerk e.U. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Naturkraftwerk e.U. nicht zulässig.
7. Preise/Zahlungsbedingungen
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen, die naturkraftwerk e.U. für gewerbliche Kunden mitteilt, nicht eingeschlossen und ist zuzüglich zu dem angegebenen Nettopreis zu leisten. Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Für alle Preis- und Rabattangaben von Naturkraftwerk e.U. im Internet, Prospekten oder sonstigen Werbeträgern bleibt Irrtum vorbehalten. Alle Angebote von naturkraftwerk e.U. sind freibleibend. Alle Vereinbarungen sollen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die bestellte Ware mit Eingang der Bestellung, bei Auftragsproduktionen allerdings frühestens mit Erklärung der Produktionsfreigabe zur Zahlung fällig. Die Ware ist durch den Besteller per Überweisung auf das von Naturkraftwerk e.U. angegebene Bankkonto umgehend und kostenfrei zu bezahlen. Naturkraftwerk e.U. ist zur Versendung bestellter Ware erst nach Eingang der Zahlung verpflichtet. Naturkraftwerk e.U. steht es zudem frei, Ware nur gegen Vorauszahlung auszuliefern.
Sofern der Besteller in Zahlungsverzug kommt, werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, derzeit in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz für Verbraucher und in Höhe von acht Prozent über dem Basiszinssatz für gewerbliche Kunden, berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt Naturkraftwerk e.U. vorbehalten. Aufrechnungsrechte stehen einem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder seitens Naturkraftwerk e.U. schriftlich anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8. Erfüllungsort/Gefahrübergang
Erfüllungsort ist der Sitz von Naturkraftwerk e.U. in Österreich. Erwirbt der Besteller die Ware für seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf ihn über, sobald Naturkraftwerk e.U. die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
9. Gewährleistung
9.1 Gewährleistung gegenüber Verbrauchern:
Naturkraftwerk e.U. trägt Gewähr dafür, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelfrei ist. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Übergabe der Ware ein Sachmangel, so wird vermutet, dass diese bereits bei Übergabe mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des Mangels unvereinbar. Zeigt sich der Sachmangel erst nach Ablauf von sechs Monaten, muss der Besteller
beweisen, dass der Sachmangel bereits bei Übergabe der Ware vorlag. Ist die Ware bei Übergabe mangelhaft, hat der Besteller die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Naturkraftwerk e.U. ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) sowie Schadensersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.
9.2 Gewährleistung gegenüber Unternehmern
Ist der Kauf für Naturkraftwerk e.U. und den Besteller ein Handelsgeschäft, hat der Besteller die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichung zu untersuchen und Naturkraftwerk e.U. erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind Naturkraftwerk e.U. innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Besteller trifft in diesem Fall die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des
Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Bei Mängeln leistet Naturkraftwerk e.U. nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln verjähren in zwei Jahren. Liefert Naturkraftwerk e.U. zum Zwecke der Nacherfüllung mangelhafte Ware, kann Naturkraftwerk e.U. vom Besteller Rückgewähr der mangelhaften Ware verlangen. Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Bestellers bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen Naturkraftwerk e.U.
10. Haftungsbeschränkung
Naturkraftwerk e.U. haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Naturkraftwerk e.U. nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise. In diesem Fall ist die Haftung für eingetretene Schäden (dies umfasst auch mittelbare Schäden) der Höhe nach auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der vorhersehbare Schaden wird durch die Parteien einvernehmlich auf Euro 1.000,-- pro Schadensfall oder pro Serie zusammenhängender Schadensfälle beschränkt. Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche, unabhängig von deren Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden (Folgeschäden, entgangener Gewinn, einschließlich des Ersatzes von solchen Schäden, die nicht an den Vertragsprodukten selbst, sondern durch ihre Benutzung, ihre Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Geräten, Sachen oder Personen entstanden sind).
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen eines Mangels nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern und wegen Schäden an Gesundheit, Leib und Leben, bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß für Ansprüche gegen Mitarbeiter von Naturkraftwerk e.U. sowie von Naturkraftwerk e.U. Beauftragte; sie gelten insbesondere für Schadensersatz- und für Aufwendungsersatzansprüche.
11. Garantie & Beanstandungen
Auf den Keimerfolg von Saatgut kann keine Garantie übernommen werden, da eine Aussaat von vielen Faktoren abhängig ist und die Bedingungen, unter denen eine Aussaat vom Kunden vorgenommen wurde, weder von uns beurteilt noch beeinflusst werden kann.
Die von uns angebotenen Pflanzen- und Pflanzenteile, wie Knollen, Rhizome und Zwiebeln verlassen unseren Betrieb in einwandfreiem Zustand, eine Anwachsgewähr kann nicht gegeben werden.
Erläuterungen der Waren und Angaben zur Keim- oder Anwachswahrscheinlichkeit auf unserer Website verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie.
12. Rückgaberecht für Verbraucher bei Vertrag über Fernabsatz
12.1.Rückgabebelehrung: Verbraucher können bei Abschluss des Vertrages über Fernabsatz (z.B. Internet, Telefon, Bestellkarte,) die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Verbrauchers. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: Naturkraftwerk e.U.,Bergschlösslgasse 2a, 4020 Linz, Österreich. Naturkraftwerk e.U. kann auf Anfrage des Verbrauchers einen vorfrankierten Bestellstein zur Verfügung stellen. Dafür werden die entrichteten Versandgebühren von € 5,90 einbehalten. Für unfrankierte Rücksendungen oder vom Kunden nicht angenommene Sendungen werden die für uns anfallenden Postgebühren von EUR 30,- einbehalten . Nach Einlangen und Kontrolle der Ware in der Bergschlösslgasse 2a, A-4020 Linz, wird der Rechnungsbetrag nach ca. 5 Werktagen zurückerstattet.
12.2.Rückgabefolgen: Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft üblich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
12.3. Kein Rückgaberecht in speziellen Fällen: Der Verbraucher hat kein Rückgaberecht, wenn der Vertrag die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, die nach seiner Spezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.
13. Datenschutz
Naturkraftwerk e.U. verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen zu berücksichtigen. Naturkraftwerk e.U. ist berechtigt, die im Rahmen der Bestellung mitgeteilten Daten zu eigenen Zwecken im Wege der EDV zu speichern und in eine Kundendatei aufzunehmen.
Naturkraftwerk e.U. ist – bis der Besteller dieses widerrufen sollte – ferner berechtigt, dem Besteller unaufgefordert aktuelle Produktinformationen schriftlich oder per E-Mail zuzusenden.
14. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen mit dem Kunden ist ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts anzuwenden.
Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist 4020 Linz, Österreich. Als Gerichtsstand ist für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten das für 4020 Linz örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Wenn der Kunde Konsument im Sinne des KSchG ist, gilt dieser Gerichtstand nur dann als vereinbart, wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt. Wir sind befugt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
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15. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorgenannten Bestimmung teilweise oder ganz unwirksam sein oder werden, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt — soweit rechtlich zulässig — diejenige wirksame Bestimmung, die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Kenntnis von der Unwirksamkeit der Bestimmung gehabt hätten.